PKV während der Elternzeit
Frauen, die aufgrund ihres Einkommens oder einer Selbstständigkeit die private Krankenversicherung gewählt haben, gibt es während der Elternzeit einige Faktoren, die berücksichtigt werden müssen.
So ist es während der Elternzeit in jedem Fall notwendig, weiter Beiträge in die private Krankenversicherung zu bezahlen, um die mit der Versicherung vereinbarten Leistungen weiter erhalten zu können. Bei Abschluss des Versicherungsvertrags kann jedoch bereits vereinbart werden, dass die Versicherung während sechs oder zwölf Monaten nach der Entbindung ruht, so dass in diesem Fall keine oder nur geringe Beiträge fällig werden. Auch eine Anwartschaft ist möglich, bei der die Beiträge ebenfalls stark reduziert werden. Leistungen werden in dieser Zeit jedoch nicht fällig. Dabei haben Versicherte die Wahl zwischen der kleinen und der großen Anwartschaft. Bei der großen Anwartschaft werden zwar weiterhin Altersrückstellungen gebildet, die Prämien hierfür sind im Vergleich zur kleinen Anwartschaft aber deutlich höher. In beiden Fällen kann die private Krankenversicherung auf Wunsch mit dem Wiedereintreten ins Berufsleben und dem erneuten Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze wieder aufleben. Dabei ist jedoch die derzeit geltende Drei-Jahres-Wechselfrist zu beachten.
Aufgrund der deutlichen Reduzierung des Einkommens ist während der Elternzeit alternativ die Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse möglich, der PKV Vertrag mit Anwartschaft ruht dann. Die Befreiung von der Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse ist nur dann möglich, wenn eine mindestens fünfjährige Versicherungspflicht in der PKV bestand und die Arbeitszeit während der Elternzeit 50% und weniger beträgt.
Um die Kosten in der privaten Krankenversicherung während der Eltern zu reduzieren, können die Leistungen der Krankenversicherung auch reduziert werden. Die Krankentagegeldversicherung beispielsweise wird während dieser Zeit in der Regel nicht benötigt und kann daher vernachlässigt werden. Derart abgespeckte Tarife leisten dann zwar meist nur eine medizinische Grundversorgung, die Kosten hierfür sind jedoch vergleichbar mit den Beiträgen der gesetzlichen Versicherung.