Krankenversicherung Arten
Eine Krankenversicherung bezahlt die vereinbarten Kosten zur Wiederherstellung der Gesundheit. Sie ist die wichtigste Versicherung für den Bürger und seit 2007 in Deutschland Pflicht.
Es gibt zwei verschiedene Formen der Krankenversicherung. Es handelt sich um die Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) und um die die Privaten Anbieter von Krankenversicherungen (PKV).
Alle abhängig Beschäftigten, außer Beamten, die unter einer bestimmten Verdienstgrenze liegen müssen eine GKV wählen. Für 2007 beträgt diese Beitragsbemessungsgrenze 47700 € brutto.
Wer darüber liegt, oder anderen Berufsgruppen angehört, der kann auch eine PKV wählen.
Der Beitrag der GKV inkl. gesetzlicher Pflegeversicherung ist abhängig vom Lohn der Beschäftigten. ein bestimmter Prozentsatz davon wird abgeführt Er liegt bei den ca. 240 GKV zwischen 11 % und 16 % und kann sich verändern.
Die Leistungen aller GKV richten sich nach einem Katalog, der für alle verbindlich ist. Es handelt sich in der Regel um Standardleistungen zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit der Versicherungsnehmer. Oft sind Zuzahlungen zu leisten. Was nicht im Leistungskatalog festgelegt ist, wie zum Beispiel teuerer Zahnersatz oder Brille, wird nicht bezahlt.
In der GKV können Geringverdienende Ehepartner und Kinder beitragsfrei über den Hauptverdiener mit versichert werden.
Die GKV kann vom Patienten unter Beachtung der Kündigungszeit (3 Monate) frei gewählt werden. Erfolgt Beitragserhöhung, gilt Sonderkündigungsrecht.
Die Leistungen der PKV sind wesentlich umfangreicher vielschichtiger. Hier bestimmt der Versicherungsnehmer selbst, welche Leistungen er möchte. Gewählt werden kann zwischen Basisleistungen mit Zuzahlungen und Sonderleistungen ohne Zuzahlungen. Auch Sonderbehandlungen oder alternative Behandlungsmethoden können versichert werden.
Der Versicherungsbeitrag ist abhängig vom Eintrittsalter des Versicherungsnehmers, seinem Gesundheitszustand, den gewünschten Versicherungsleistungen und den Versicherungsbedingungen der Anbieter. Mit dem Antrag muss ein Gesundheitsbogen ausgefüllt werden.
Eine beitragsfreie Mitversicherung ist in der PKV nicht möglich. Jeder Versicherungsnehmer muss einen eigenen Vertag abschließen und Beiträge zahlen.
Der Wechsel von der GKV zur PKV ist bei Erfüllung der Voraussetzungen in der Kündigungsfrist bis 55 Jahre immer möglich.
Auch ein Wechsel innerhalb der PKV ist möglich, wobei er genau geprüft werden soll, weil das Alter bei Abschluss der Versicherung und gesundheitliche Risiken für den Beitrag mit ausschlaggebend sind.
Der Wechsel vom Privatpatienten zum Kassenpatienten ist nur noch in Ausnahmefällen möglich.
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