Kinderkrankenversicherung
Die Krankenversicherung ist die wichtigste Versicherung für alle Bürger. Sie ist seit 2007 eine Pflichtversicherung. Damit ist auch der Abschluss einer Kinderkrankenversicherung zwingend erforderlich. Leider passiert es ja oft, das Kinder eine schiefe Wirbelsäule bekommen, durch das verkehrte liegen im Kinderwagen oder das schiefe Tragen des Schulranzen oder etwas passiert wenn sie Spiele spielen.
Wir kennen in Deutschland die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die Private Krankenversicherung (PKV).
Bei einer privaten Kinderkrankenversicherung muss für das Kind ein selbständiger Vertrag abgeschlossen werden. Der Versicherungsbeitrag richtet sich nach den gewünschten Leistungen und Behandlungen, die für das Kind vereinbart werden. Ein weiteres wichtiges Kriterium ist das Eintrittsalter und das Geschlecht des Kindes. Es muss auch ein Gesundheitsbogen ausgefüllt werden, wo für bestehende gesundheitliche Risiken ein Zuschlag erhoben werden kann.
Jeder Versicherer der PKV hat für die Kinderkrankenversicherung andere Tarife und Bedingungen. Bei dem gleichen Kind können die Beiträge bei gleichen Leistungen unterschiedlich hoch sein. Hier muss vor dem Vertragsabschluß unbedingt ein Vergleich durchgeführt werden.
Die Erziehungsberechtigten können dass sehr einfach und bequem im Internet tun und den günstigsten Anbieter einer Kinderkrankenversicherung für ihre Kinder auswählen.
Wenn die Eltern, oder ein Elternteil gesetzlich kranken versichert sind, dann ist das in der GKV wesentlich kostengünstiger. Die minderjährigen Kinder werden über einen Erziehungsberechtigten in der GKV angemeldet. Diese Kinderkrankenversicherung ist für das minderjährige Kind ohne Einkommen kostenlos. Mit der beitragsfreien Kinderkrankenversicherung hat das Kind die gleichen Ansprüche wie jeder andere Versicherungsnehmer, der Beiträge zahlen muss.
Dazu kommt, dass Leistungen, für die der Erwachsene in der GKV Zuzahlungen leisten muss für Kinder kostenlos sind. Das trifft auch für bestimmte Behandlungen zu.
Der für die GKV verbindliche Leistungskatalog ist bei den Leistungen für Kinder umfangreicher.
Viele Besserverdienende Familien mit Kindern nutzen diese Vergünstigungen. Der Hauptverdiener ist oft privat kranken versichert und der Partner wählt sich eine GKV, wo die Kinder über die kostenlose Kinderkrankenversicherung beitragsfrei mit versichert sind.
Wenn zusätzliche Leistungen gewünscht werden, die eine GKV nicht bezahlt, dann kann auch für die Kinder freiwillig eine private Kinderkrankenzusatzversicherung abgeschlossen werden, wo die gewünschten zusätzlichen Leistungen, oder Behandlungen, eingebunden sind. Physisches Gold in Form von Goldmünzen war in Krisen immer hilfreich.