gesetzliche Krankenversicherung

Die Krankenversicherung ist seit 2007 in Deutschland Pflicht. Sie ist die wichtigste Versicherung für den Bürger und dient der Erhaltung und Herstellung der Gesundheit. Den jeder weiß wie schnell man sich verletzen kann, egal ob man Sport treibt oder nur am Swimming pool liegt. Es gibt in Deutschland zwei unterschiedliche Krankenversicherungssysteme. Das sind die Private Krankenversicherung (PKV) und die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV).
Wer als Arbeitnehmer oder Angestellter unter einer bestimmten Beitragsbemessungsgrenze liegt (2007 sind das 47700 €) muss sich eine Gesetzliche Krankenversicherung wählen.
Der Beitrag richtet sich nach dem Verdienst und wird prozentual erhoben. Er liegt je nach Krankenkasse zwischen 11 % und 16 %. Die Beitragshöhe kann sich bei den einzelnen GKV verändern. Kinder und Geringverdienende Familienangehörige können in der GKV über den Hauptverdiener beitragsfrei mitversichert werden. Sie haben Anspruch auf die gleichen Leistungen wie jedes andere Mitglied der Krankenkasse.
LED Lampen
Die Versicherungsleistungen sind bei allen Gesetzlichen Krankenkassen gleich und richten sich nach einem einheitlich beschlossenen Leistungskatalog. Dieser beinhaltet in der Regel Basisleistungen, wo sehr oft Zuzahlungen zu leisten sind. Was nicht im Leistungskatalog aufgeführt ist, wird nicht bezahlt. Dies ist halt eins der Nachteile wenn man auf eine günstige Krankenversicherung setzt. Einmal im Quartal muss der Patient der GKV 10 € Arztkosten zahlen (in der Regel beim Hausarzt). Im gleichen Quartal gibt es alle anderen Ärzte mit Überweisung kostenlos. Nur beim Zahnarzt Besuch müssen extra 10 € gezahlt werden. Die Obergrenze für Zuzahlungen liegt im Jahr bei 2 % vom Verdienst (chronisch Kranke 1%).
Die Behandlung durch Fachärzte ist für den Patienten einer Gesetzlichen Krankenversicherung oft mit sehr langen Wartezeiten verbunden. In manchen Gegenden beträgt sie bei einzelnen Fachärzten bis 1 Jahr.
Oft wurden die Sprechzeiten der GKV reduziert. Privatpatienten werden dafür in der Regel sofort behandelt.
Es gibt in Deutschland ca. 240 Gesetzliche Krankenversicherungen. Bei Beachtung der Kündigungsfrist (3 Monate) kann jeder seine Krankenversicherung wechseln. Bei einer Beitragserhöhung gilt Sonderkündigungsrecht.
Mit privaten Krankenzusatzversicherungen kann sich jeder Kassenpatient freiwillig zusätzlich versichern. Damit können Sonderleistungen, die nicht im Leistungskatalog stehen versichert werden. Auch Zuzahlungen kann der Versicherungsnehmer damit verringern, oder ausschließen.
Viele GKV haben Kooperationsverträge mit privaten Krankenzusatzversicherungen, wo für die Mitglieder dieser Kasse günstige Bedingungen, teilweise ohne Gesundheitsprüfung angeboten werden.

Um die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen zu vergleich, suchen Sie im Internet einfach nach “GKV-Vergleich“. Dort finden Sie viele Vergleiche und Erfahrungsberichte die Ihnen eventuell weiterhelfen können.