Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung
Die Beiträge, die ein Arbeitnehmer in die gesetzliche Krankenversicherung entrichten muss, orientieren sich in Deutschland am Einkommen. Hat ein Arbeitnehmer z.B. einen Beitragssatz in der Krankenversicherung von 14% und ein Einkommen von 2000 Euro Brutto, so liegt die Höhe seines Beitrages bei genau 280 Euro. Von diesen 280 Euro trägt die Hälfte der Arbeitgeber und die Hälfte der Arbeitnehmer. Die Belastung liegt also jeweils bei 140 Euro.
Damit aber Spitzenverdiener keine Unsummen in die Krankenversicherung einzahlen, wurde eine Beitragsbemessungsgrenze eingeführt, eine Höchstgrenze für die Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge. Auch wenn ein Arbeitnehmer mit seinem Einkommen weit über dieser Grenze liegt, braucht er nicht mehr zu bezahlen als den Satz, der auf die Beitragsbemessungsgrenze fällig wird.
Die Beitragsbemessungsgrenze in Deutschland liegt 2007 bei 3562,50 Euro und 2008 bei 3.600 Euro Bruttoeinkommen.
Bleiben wir bei dem Beispiel von 14% Krankenversicherungssatz, kommen wir also auf eine Gesamtbelastung von (2008) höchstens 504 Euro, bzw. 252 Euro für den Arbeitnehmer und 252 Euro für den Arbeitgeber.
Versichert sich nun ein Arbeitnehmer privat, so zahlt sein Arbeitgeber höchstens den Teil zu der privaten Versicherung hinzu, den er auch bei einer gesetzlichen Krankenversicherung bezahlen würde. In Deutschland wird, der Einfachheit halber, hier immer der Satz der jeweiligen AOK genommen. Auch wenn der Arbeitnehmer also z.B. 800 Euro zahlt, hat er kein Anrecht auf die Hälfte der Beitrages, sondern lediglich auf den Teil der anfallen würde, wäre er in der AOK versichert. Accessoires aus Naturschiefer geben eine besondere Raumwirkung
Da die Versicherungspflichtgrenze, also die Grenze aber man sich überhaupt erst aus der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen kann, in ihrem Satz über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, bekommt der Arbeitnehmer also in jedem Fall den hälftigen AOK Satz auf die Beitragsbemessungsgrenzen. Liegt der Satz der AOK also z.B. bei 14,5 Prozent, so ergibt sich ein Gesamtbeitrag (Einkommen 4000 Euro) von 522 Euro (14,5% auf 3600 Euro), es sind also 261 Euro Zuschuss zu erwarten. Auch wenn die private Versicherung des Arbeitnehmers also z.B. 800 Euro kostet, bekommt er nur 261 Euro von seinem Arbeitgeber hinzu.
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